Lieber Gast und Geschäftspartner,
wir werden Ihnen den Aufenthalt so angenehm wie möglich machen. Dazu gehört auch, dass Sie genau wissen, welche Leistungen wir erbringen, wofür wir einstehen und welche Verbindlichkeiten Sie uns gegenüber haben. Beachten Sie daher die folgenden Bedingungen der PARK - HOTEL Bad Salzig GmbH.
Der Vertrag ist abgeschlossen, sobald das / die Zimmer bestellt und zugesagt, oder falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich ist, bereit gestellt wird / werden. Der Besteller haftet als Auftraggeber für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag gesamtschuldnerisch. Zur Absicherung der Reservierung hat der Besteller eine gültige Kreditkartennummer mit Gültig bis Datum zu übermitteln oder eine Vorauszahlung zu leisten. Der Besteller hat die genaue Teilnehmerliste nach Reservierung zur Verfügung zu stellen. Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden, gleich welcher Art, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer ausdrücklichen Bestätigung schriftlich.
Ohne anderslautende schriftliche Abmachung ist der Zimmerbezug nicht vor 14.00 Uhr des Anreisetages möglich und hat die Zimmerrückgabe hat bis 10.00 Uhr des Abreisetages zu erfolgen. Der Gast wird gebeten, bei einer vorgesehenen Abreise nach 10.00 Uhr dem Empfang dies spätestens bis 22.00 Uhr am Vortage der Abreise mitzuteilen; bei Abreise nach14.00 Uhr ist der volle Zimmerpreis zu zahlen. Reservierte Zimmer müssen bis spätestens 18.00 Uhr bezogen werden. Ist dies nicht geschehen, kann das Hotel über das Zimmer verfügen, sofern nicht ausdrückliche eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde.
Die vertraglichen Leistungen ergeben sich aus den Angaben in der Reservierungsbestätigung. Die vereinbarten Preise sind Inklusivpreise. Eine Erhöhung der Mwst. nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Auftraggebers. Sofern zwischen Vertragsabschluss und Anreise mehr als 4 Monate liegen, behält sich das Hotel vor, Preisänderungen vorzunehmen. Alle Preisauszeichnungen gelten in EURO.
Pro Gast ab 18 Jahren erhebt die Stadt Boppard eine Fremdenverkehrsabgabe von 1,50 € pro Person und Nacht, die vom Gast zu entrichten ist unabhängig vom Grund des Aufenthaltes. Diese Fremdenverkehrsabgabe wird separat ohne Mwst auf der Rechnung ausgewiesen.
Für die Reservierung kann das Hotel eine Vorauszahlung des vereinbarten Preises verlangen. Geht diese Vorauszahlung nicht innerhalb von 2 Wochen nach Aufforderung auf dem Konto des Hotels ein, so ist dieses zum Vertragsrücktritt berechtigt. Der Rücktritt muss unverzüglich mitgeteilt werden. Bei der Hinterlegung von Kreditkartendaten ist das Hotel berechtigt, den vereinbarten Betrag in voller Höhe zu chargen.Sofern eine Vereinbarung über Bezahlung gegen Rechnung getroffen wurde, hat der Besteller die Rechnung spätestens 7 Tage vom Rechnungsdatum an zu begleichen (betrifft: Firmen-und Tagungsrechnungen).
Sämtliche Rücktritte müssen in Schriftform erfolgen.
a) Bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen ist der Reservierende verpflichtet, bei der Übernachtungsvereinbarung, dem Hotelarrangement oder der vereinbarten Tagungspauschale den vereinbarten Gesamt-Buchungswertes für die Dauer der Reservierung zu zahlen. Das Hotel ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer anderweitig zu vermieten, um Ausfälle zu vermeiden.
b) Reservierungen: im Bereich von Tagungen und Gruppenaufenthalten gelten folgende Abstellungs- und Umbestellungsfristen: Nach der verbindlichen Fest-Reservierung und Stornierung bis 45 Tage vor geplanter Ankunft = 50 % des Gesamt-Buchungswertes als Schadenersatz, 44 Tage bis 28 Tage vor geplanter Ankunft = Zahlung von 80 % des vereinbarten Gesamt-Buchungswertes als Schadenersatz. Wenn später als 27 Tage vor der Ankunft abbestellt wird oder die Teilnehmerzahl abnimmt, zahlt der Besteller für die fehlende Anzahl der Teilnehmer 90 % des Gesamt-Buchungswertes. Kurzfristige Absagen (Ab 7 Tage vor Anreise)oder No-Shows werden wie gebucht berechnet. Soweit dem Hotel darüber hinaus aufgrund der Bestellung besondere Kosten entstanden sind, sind diese in voller Höhe vom Besteller zu ersetzen. Sollten im Bereich von Tagungen oder Gruppenbuchungen vorzeitige Abreisen erfolgen, so ist der vollständige Betrag lt. Buchung zu begleichen, dies gilt auch für sogenannte Heimschläfer, die an Tagungen teilnehmen und nach Hause fahren.
Auslandsreservierungen:
Reservierungen aus dem Ausland können nur gegen Vorauszahlung bestätigt werden. Diese Reservierungen können wir nur garantiert entgegennehmen. Im Falle von Nichtanreisen oder Stornierung können wir keine Rückerstattung vornehmen.
Wir empfehlen für alle Reservierungen den Abschluss einer individuellen Reiserücktrittsversicherung der HanseMerkur Reiseversicherung AG. Nähere Informationen zur Reiserücktrittsversicherung.
c) Sollte das Hotel aus Kulanz die Umbuchung eines Aufenthaltes auf einen anderen Zeitpunkt ermöglichen, so ist eine Bearbeitungsgebühr zu zahlen. Die Höhe richtet sich nach dem Geschäftsausfall und der Buchungssumme.
Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zu-rücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Veranstaltungsräumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
Wird eine vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
- Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen
- Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein
- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist
- der Zweck bzw. der Anlass der Veranstaltung gesetzeswidrig ist
- Der Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
1.1 Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
1.2 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes. Sofern der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel.
1.3 Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 1.1, Sätze 1 bis 4.
1.4 Der Gast wiederum haftet für eventuelle Beschädigungen an sämtlichen Einrichtungen des Zimmers, der angrenzenden öffentlichen Räume und Aussenanlagen. Bei Bezug sind evtl. bereits bestehende Schäden zu melden. Sämstliche Schäden werden zum derzeitigen Wiederbeschaffungswert ( Zeitpunkt der Beschädigung ) dem Gast in Rechnung gestellt und sind bei der Abreise zu begleichen. Sollte der Gast den Betrag nicht begleichen, ist dies vom eventuell buchenden Veranstalter zu übernehmen.
Schlussbestimmungen
Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist 56329 St. Goar.
PARK HOTEL Bad Salzig GmbH
Geschäftsführer: Hans-Joachim Joswig, Ulla Graf-Joswig
Römerstraße 38, 56154 Boppard
Telefon 0 67 42 / 93 93 0 Fax 0 67 42 / 93 93 93
E-Mail: info@park-ville.de http://www.park-villa.de
Bankverbindung: IBAN DE 17 5605 1790 0001 1411 83 BIC MALADE 51SIM
Kreissparkasse Rhein-Hunsrück BLZ. 560 517 90 KTO. 1141183
USTNR: DE 149 63 93 91 Amtsgericht Koblenz, HRB 20429